Regeln Sie Ihren DIGITALEN NACHLASS
1. Oktober 2021
Im Erbrecht spricht man auch von der Fußstapfentheorie. Danach tritt der Erbe mit allen Rechten und Pflichten in die Fußstapfen (die Rechtsposition) des Erblassers. Vor diesem Hintergrund hatte der BGH im Jahr 2020 erneut die Rechte der Erben gegenüber Social Media Anbietern wie z.B. Facebook gestärkt, denn der Erbe ist rechtlich keine „andere Person“, sodass das Fernmeldegeheimnis keinen Vorrang vor dem Erbrecht hat. Die Erben haben damit das Recht auf einen direkten Zugang zu Social-Media-Konten und können alle Chats, Nachrichten, Beiträge und Fotos einsehen. […klicken zum Weiterlesen…]
Schlagwörter: digitaler nachlass, nachlass