Regeln Sie Ihren DIGITALEN NACHLASS

1. Oktober 2021

Eine richtungsweisende Entscheidung des BGH

Im Erbrecht spricht man auch von der Fußstapfentheorie. Danach tritt der Erbe mit allen Rechten und Pflichten in die Fußstapfen (die Rechtsposition) des Erblassers. Vor diesem Hintergrund hatte der BGH im Jahr 2020 erneut die Rechte der Erben gegenüber Social Media Anbietern wie z.B. Facebook gestärkt, denn der Erbe ist rechtlich keine „andere Person“, sodass das Fernmeldegeheimnis keinen Vorrang vor dem Erbrecht hat.

Die Erben haben damit das Recht auf einen direkten Zugang zu Social-Media-Konten und können alle Chats, Nachrichten, Beiträge und Fotos einsehen.

Was bedeutet dies für Ihren Nachlass

Sie sollten sich die Frage stellen, ob Sie dies wünschen.

Sicherlich kann dieser Zugriff, wie im Urteilsfall sinnvoll sein, wenn Eltern hierüber erfahren wollen, ob ihre Tochter tatsächlich Suizid Gedanken hatte. Möglicherweise wollen aber auch Sie gewisse Dinge nach ihrem Tod ihren Erben gegenüber nicht offenlegen.

Denken Sie deshalb im Testament auch an Ihren digitalen Nachlass

Vor diesem Hintergrund sollten Sie rechtzeitig über ihren digitalen Nachlass bestimmen. Facebook gibt Ihnen die Möglichkeit zu entscheiden, ob ihr Konto in einen Gedenkzustand versetzt oder ob es gelöscht werden soll. Außerdem gibt es die Möglichkeit einen Nachlasskontakt zu bestimmen, der die Beiträge nach Ihrem Tod verwaltet, Ihre Nachrichten jedoch nicht einsehen kann.

Was soll Ihr Erbe dürfen? Wenn Ihnen dies wichtig ist, treffen Sie selber diese Entscheidung und überlassen den digitalen Nachlass gegebenenfalls nicht ihren Erben.

So vielfältig wie man heute im Netz unterwegs ist, gibt es eine Vielzahl von Online-Zugängen. Hier sollte rechtzeitig überlegt werden, wo und wie wichtige Passwörter und digitale Zugänge sicher hinterlegt werden, sodass im Ernstfall Klarheit hergestellt werden kann und ihre Erben -soweit gewünscht- schnell handlungsfähig sind.

Zusammenfassend gilt:

  • Wenn Sie nicht möchten, dass Erben Zugriff auf Ihren digitalen Nachlass, z.B. Social-Media-Konten, haben sollen, dann müssen Sie eine Löschung zu ihrem Todeszeitpunkt mit dem Anbieter vereinbaren.
  • Ansonsten ist es sinnvoll eine internet-versierte Vertrauensperson zum Verwalter Ihrer digitalen Anwendungen zu machen. Regeln Sie dies mit einer Vollmacht.
  • Erstellen Sie einen Überblick über alle wichtigen Online-Zugänge mit den Zugangsdaten und hinterlegen Sie diese sicher, z.B. in einem Bankschließfach, für Ihre Vertrauensperson.
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